Erbrecht im Notariat
Wir beraten und gestalten in allen Bereichen des Erbrechts und der Vermögensnachfolge, insbesondere:
- Testamente
- Erbverträge
- Vermächtnisse
- Regelungen zur „vorweggenommenen Erbfolge“
- Erbscheinsanträge
- Erbausschlagungen
Letztwillige Verfügungen und Vermögensnachfolge sind komplexe Themen, nicht nur in rechtlicher, sondern auch in persönlicher Hinsicht. Oft sind Wechselwirkungen mit anderen Rechtsgebieten (z.B. Gesellschafts-, Familien-, Grundstücks- oder Steuerrecht) zu beachten. Erforderlich ist stets eine den Umständen des Einzelfalls entsprechende rechtssichere Gestaltung und bestmögliche Umsetzung individueller Wünsche. Dem tragen privatschriftliche Testamente in der Praxis häufig nicht Rechnung, zumal diese im Ergebnis mitunter nicht günstiger sind als ein notarielles Testament, wenn man hier später anfallende Kosten für die erforderliche Beschaffung eines Erbscheins mit in den Blick nimmt.