Bauträgerrecht im Notariat
Das Bauträgerrecht als richterrechtlich geprägte Spezialmaterie erfordert in der notariellen Gestaltung besondere Kenntnisse und Erfahrungen. Wir verfügen über ein bautechnisches Verständnis zur kritischen Durchsicht von Baubeschreibungen und Aufteilungsplänen. Eine gute Vertragsgestaltung vermeidet Risiken für Bauträger und Erwerber resultierend etwa aus einem unklaren Leistungsbeschrieb, nicht MaBV-konformen Ratenzahlungsplänen, unwirksamen Abnahme-, Änderungsvorbehalts- oder Haftungsbeschränkungsklauseln. Bei der sukzessiver Veräußerung von Wohnungseigentum ist darauf zu achten, dass die einzelnen Bauträgerverträge etwa aufgrund von Planungsänderungen oder Sonderwünschen keine unterschiedlichen Leistungspflichten zum Gegenstand haben (Nachzüglerproblematik). Unerlässlich ist zudem eine auf die spezielle Rechtsprechung zur Veräußerung von Wohnungseigentum bei „im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits fertiggestellten Gebäuden“ und zur „Altbausanierung“ abgestimmte richtige Vertragsgestaltung.
Darüber hinaus bedarf es stets einer den besonderen Umstände des Einzelfalls Rechnung tragenden Gestaltung von Teilungserklärungen/Teilungsverträgen mit Gemeinschaftsordnungen. Hierzu sind vertiefte Kenntnisse im Wohnungseigentumsrecht erforderlich. Insbesondere ist auf eine klare und eindeutige Regelung von Aus-, Auf- und Anbauklauseln, eine flexible Gestaltung bei der Begründung von Sondernutzungsrechten, die wirksame Zuordnung von Grundstücksflächen, Räumen und Gebäudebestandteilen zum Sondereigentum oder sinnvolle Regelungen für Mehrhausanlagen zu achten.