Immobilienrecht im Notariat
Wir beraten und gestalten in allen Bereichen des Immobilienrechts, insbesondere:
- Grundstückskaufverträge,
- Übertragung von Immobilienportfolien (Share-Deal/Asset-Deal)
- Bauträgerverträge
- Übertragungsverträge (auch vorweggenommene Erbfolge)
- Teilungserklärungen mit Gemeinschaftsordnungen
- Dienstbarkeiten (z.B. Geh-, Fahr- und Leitungsrecht; Nutzungsrechte für Energieversorger, Photovoltaikanlagen etc.), Nießbrauchs- und Wohnungsrechte
- Bestellung von Grundpfandrechten (Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden) und Reallasten
- Erbbaurechtsverträge, Gesamt- und Einzelerbbaurechte