Immobilienrecht im Notariat

Wir beraten und gestalten in allen Bereichen des Immobilienrechts, insbesondere:

  • Grundstückskaufverträge,
  • Übertragung von Immobilienportfolien (Share-Deal/Asset-Deal)
  • Bauträgerverträge
  • Übertragungsverträge (auch vorweggenommene Erbfolge)
  • Teilungserklärungen mit Gemeinschaftsordnungen
  • Dienstbarkeiten (z.B. Geh-, Fahr- und Leitungsrecht; Nutzungsrechte für Energieversorger, Photovoltaikanlagen etc.), Nießbrauchs- und Wohnungsrechte
  • Bestellung von Grundpfandrechten (Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden) und Reallasten
  • Erbbaurechtsverträge, Gesamt- und Einzelerbbaurechte
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