Familienrecht im Notariat

Ehe, Partnerschaft und Familie begründen viele Rechte und Pflichten, über die oft Unklarheit herrscht. Notarielle Vereinbarungen mit klaren und fairen Regelungen helfen von vornherein Streit zu vermeiden oder führen zu einem Ausweg aus der Krise. Der Notar kann als neutrale Amtsperson oft wertvolle Unterstützung leisten. Typische Vereinbarungen sind etwa folgende:

Ehegatten können durch einen Ehevertrag ihre Vermögensverhältnisse vor oder nach der Heirat regeln, etwa den Güterstand (z.B. modifizierte Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft), Unterhaltsansprüche oder Versorgungsausgleich. Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig und immer an individuellen Bedürfnissen auszurichten.

Bei einer (bevorstehenden) Scheidung der Ehe ist zur Vermeidung jahrelanger Rechtsstreitigkeiten mit hohen Kosten und emotionaler Belastung der Abschluss einer notariellen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll. Diese kann Grundlage für eine einvernehmliche Scheidung sein und Regelungen zur Vermögensauseinandersetzung, zum Kindesunterhalt, Sorgerecht und Umgang, zum Unterhalt oder Versorgungsausgleich enthalten.

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